Kurz­zeit­pflege

Die Kurz­zeit­pflege ist ein Ange­bot zur Unter­stüt­zung und Ent­las­tung pfle­gen­der Ange­hö­ri­ger. Wenn für einen vor­über­ge­hen­den Zeit­raum die Pflege im häus­li­chen Bereich nicht mög­lich ist, kann der Pfle­ge­be­dürf­tige in eine Kurz­zeit­pfle­ge­ein­rich­tung auf­ge­nom­men werden.

Wann kommt Kurz­zeit­pflege in Frage?

Wenn die pfle­gen­den Ange­hö­ri­gen Urlaub machen, wegen Krank­heit oder Unfall aus­fal­len, sich einer medi­zi­ni­schen Behand­lung oder eine Kur­maß­nahme unter­zie­hen müs­sen oder eine Erho­lung der Haupt­pfle­ge­per­son erfor­der­lich ist. Eine Kur­zeit­pflege kann auch unmit­tel­bar nach einem sta­tio­nä­ren Kran­ken­haus­auf­ent­halt oder bei Kri­sen­si­tua­tio­nen in Anspruch genom­men wer­den, wenn vor­über­ge­hend die häus­li­che Pflege nicht mög­lich ist.

Wel­ches Ziel ver­folgt die Kurzzeitpflege?

Durch die Auf­nahme in einer Kurz­zeit­pfle­ge­ein­rich­tung soll eine Ent­las­tung der Ange­hö­ri­gen erzielt wer­den. Der Auf­ent­halt in der Kurz­zeit­pfle­ge­ein­rich­tung soll auch zur Erhal­tung und För­de­rung der indi­vi­du­el­len Fähig­kei­ten des Pfle­ge­be­dürf­ti­gen bei­tra­gen. Wel­che Leis­tun­gen wer­den durch die Kurz­zeit­pflege erbracht?
Die Abde­ckung aller pfle­ge­ri­schen und betreue­ri­schen Bedürf­nisse rund um die Uhr, unter Berück­sich­ti­gung der ärzt­li­chen Anord­nun­gen, wird durch die Kurz­zeit­pflege sichergestellt.

Ser­vice

Es besteht auch die Mög­lich­keit des Pro­be­woh­nens. Für Ange­hö­rige steht ein Gäs­te­zim­mer zur Verfügung.

Ansprechpartner

Frau Petra Burneleit
Direktorin

Tel: 03338 /​39 85 80

Veranstaltungen
  • keine Veranstaltungen
24-​Stunden-​Aufnahme
Akademie Kaisergarten